AUSBILDUNG
Um dir eine rasche theoretische Ausbildung gewährleisten zu können, bieten wir regelmäßig Ferien- und Abendkurse an, mit denen du deine Theorieausbildung innerhalb von 7 Tagen absolvieren kannst. In topmodernen Fahrzeugen lernst du dich sicher im Straßenverkehr fortzubewegen. Unser Team ist immer bemüht die Ausbildung so individuell auf deine Bedürfnisse zu gestalten wie möglich.
Der Gesetzgeber schreibt für die unterschiedlichen Führerscheinklassen eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden vor. Erfahre hier alles über den Theorieunterricht.
Um Euch eine rasche theoretische Ausbildung gewährleisten zu können, bieten wir euch den Theorieunterricht in Kursform an.
Somit habt ihr in 7 Tagen den Theorieunterricht abgeschlossen.
Theorie-Pflichtstunden
Der Gesetzgeber schreibt für den theoretischen Unterricht 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten vor.
(zzgl. klassenspez. Theorieunterricht)
Grundlegende Unterrichtsthemen
Thema 1: Persönliche Voraussetzungen
Thema 2: Risikofaktor Mensch
Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen
Thema 4: Strassenverkehrssystem und Bahnübergänge
Thema 5: Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Thema 6: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Thema 7: Teilnehmer am Strassenverkehr – Besonderheiten u. Verhalten
Thema 8: Geschwindigkeit, Abstand, umweltschonende Fahrweise
Thema 9: Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
Thema 10: Ruhender Verkehr
Thema 11: Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstössen
Thema 12: Lebenslanges Lernen
Thema B1: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
Thema B2: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Thema A1: Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug
Thema A2: Fahrphysik, Fahrtechnik
Thema A3: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
Thema A4: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
Klasse B / BF17
Kraftfahrzeuge (außer Klasse A1, A2, A)
bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg, über 750kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter: 18 (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)
Eingeschlossen: Klasse AM / L
Klasse B197
Es dürfen die gleichen Fahrzeuge wie bei der Klasse B gefahren werden (siehe Reiter Klasse B)
- Der Führerschein Klasse B197 erlaubt auch das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe innerhalb der gesamten EU.
- Die Ausbildung erfolgt auf Automatik- und Schaltgetriebe.
- Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
Klasse B78
Es dürfen die gleichen Fahrzeuge wie bei der Klasse B gefahren werden (siehe Reiter Klasse B)
- Der Automatikführerschein B78 erlaubt nur das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe.
- Die Ausbildung erfolgt auf Automatikgetriebe.
- Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.
Klasse B96
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg
Kombination max. 4250 Kg
Anhänger max. 3500 Kg
Mindestalter: 18 (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)
Voraussetzung: Klasse B
B196
Führen eines Kraftrades der Klasse A1
Theorie: 4 klassenspezifische Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten
Praxis: mind. 5 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten (Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Autobahn- und Überlandfahrten)
Mindestalter: 25
Vorraussetzung: mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland!
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B
Kombination max. 7t zulässige Gesamtmasse
Anhänger max. 3500 Kg
Mindestalter: 18
Voraussetzung: Klasse B
Klasse A
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
über 45 km/h
über 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 cm³
über 15 KW
Mindestalter:
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
21 Jahre: Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW
24 Jahre: Krafträder bei Direkteinstieg
Eingeschlossen: Klassen AM / A1 / A2
Bemerkung:
bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg)
Mindestalter: 18
Eingeschlossen: Klasse AM/A1
Bemerkung:
Bei zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 lediglich praktische Prüfung
Klasse A1
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³
bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 KW
Mindestalter: 16
Eingeschlossen: Klasse AM
Klasse AM
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter: 15 Jahre
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