AUSBILDUNG

Das erwartet dich auf dem Weg zu deinem Führerschein.

Um dir eine rasche theoretische Ausbildung gewährleisten zu können, bieten wir regelmäßig Ferien- und Abendkurse an, mit denen du deine Theorieausbildung innerhalb von 7 Tagen absolvieren kannst. In topmodernen Fahrzeugen lernst du dich sicher im Straßenverkehr fortzubewegen. Unser Team ist immer bemüht  die Ausbildung so individuell auf deine Bedürfnisse zu gestalten wie möglich.

Theorie-unterricht.

Der Gesetzgeber schreibt für die unterschiedlichen Führerscheinklassen eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden vor.  Erfahre hier alles über den Theorieunterricht.

  • Grundstoff

    Um Euch eine rasche theoretische Ausbildung gewährleisten zu können, bieten wir euch den Theorieunterricht in Kursform an. 

    Somit habt ihr in 7 Tagen den Theorieunterricht abgeschlossen.


    Theorie-Pflichtstunden

    Der Gesetzgeber schreibt für den theoretischen Unterricht 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten vor.

    (zzgl. klassenspez. Theorieunterricht)


    Grundlegende Unterrichtsthemen

    Thema 1: Persönliche Voraussetzungen

    Thema 2: Risikofaktor Mensch

    Thema 3: Rechtliche Rahmenbedingungen

    Thema 4: Strassenverkehrssystem und Bahnübergänge

    Thema 5: Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen

    Thema 6: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Thema 7: Teilnehmer am Strassenverkehr – Besonderheiten u. Verhalten

    Thema 8: Geschwindigkeit, Abstand, umweltschonende Fahrweise

    Thema 9: Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver

    Thema 10: Ruhender Verkehr

    Thema 11: Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstössen

    Thema 12: Lebenslanges Lernen

  • Klassenspezifische Unterrichtsthemen - Klasse B

    Thema B1: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

    Thema B2: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

  • Klassenspezifische Unterrichtsthemen - Klasse A

    Thema A1: Fahrer / Beifahrer, Fahrzeug

    Thema A2: Fahrphysik, Fahrtechnik

    Thema A3: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren

    Thema A4: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Führerscheinklassen und Preise im Überblick.

Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge (außer Klasse A1, A2, A)

bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, bis 8 Personen außer dem Fahrer


auch mit Anhänger 

bis 750 kg, über 750kg (Kombination max. 3500 kg)

 

Mindestalter: 18 (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)

Eingeschlossen: Klasse AM / L

Klasse B197

Es dürfen die gleichen Fahrzeuge wie bei der Klasse B gefahren werden (siehe Reiter Klasse B)


- Der Führerschein Klasse B197 erlaubt auch  das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe innerhalb der gesamten EU.

- Die Ausbildung erfolgt auf Automatik- und Schaltgetriebe.

- Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

Klasse B78

Es dürfen die gleichen Fahrzeuge wie bei der Klasse B gefahren werden (siehe Reiter Klasse B)


- Der Automatikführerschein B78 erlaubt nur das Fahren mit Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe.

- Die Ausbildung erfolgt auf Automatikgetriebe.

- Die praktische Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg


Kombination max. 4250 Kg

Anhänger max. 3500 Kg

Mindestalter: 18  (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)


Voraussetzung: Klasse B

B196

Führen eines Kraftrades der Klasse A1


Theorie: 4 klassenspezifische Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten


Praxis: mind. 5 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten (Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Autobahn- und Überlandfahrten)


Mindestalter: 25

Vorraussetzung: mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B


Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland!



Klasse BE

Fahrzeugkombinationen aus einem

Zugfahrzeug der Klasse B


Kombination max. 7t zulässige Gesamtmasse

Anhänger max. 3500 Kg

Mindestalter: 18


Voraussetzung: Klasse B

Klasse A

1. Krafträder (auch mit Beiwagen)

über 45 km/h

über 50 cm³


2.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)

über 45 km/h

über 50 cm³

über 15 KW

 

Mindestalter:

20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2

21 Jahre: Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW

24 Jahre: Krafträder bei Direkteinstieg


Eingeschlossen: Klassen AM / A1 / A2


Bemerkung:

bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

bis 35 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg)

 

Mindestalter: 18

Eingeschlossen: Klasse AM/A1


Bemerkung:

Bei zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 lediglich praktische Prüfung

Klasse A1

1. Krafträder (auch mit Beiwagen)

bis 125 cm³

bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/kg)


2.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)

über 45 km/h

über 50 cm³

bis 15 KW

 

Mindestalter: 16

Eingeschlossen: Klasse AM

Klasse AM

1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)

bis 45 km/h

bis 50 cm³

bis 4 KW (Elektromotor)


2. Dreirädrige Kleinkrafträder und

3.  Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils

bis 45 km/h

bis 50 cm³

bis 4 KW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)


Mindestalter: 15 Jahre

Hast du noch Fragen?

Anträge und

Formulare

Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

Zusatzantrag zum Begleiteten Fahren mit 17

Weitere Formulare, Anträge und Öffnungszeiten

Share by: