Klasse B197

Grundbetrag
für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

490,- €

Vorstellungsentgelt*

*

theoretische Prüfung

praktische Prüfung (komplett)

40,- €

160,- €

Fahrstunden

*

Fahrstunde (zu je 45 Minuten)

auf Bundes oder Landstraßen

62,- €

72,- €

auf Autobahnen

bei Dämmerung oder Dunkelheit

72,- €

72,- €

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
  • Im In- und Ausland dürfen Fahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.


Ausbildungsumfang und Prüfung ist wie bei Klasse B (siehe Reiter Klasse B).



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