Führerscheinklassen
Unsere Führerscheinklassen im Überblick
Klasse B
FAHRZEUGART
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- bis 750 kg
- über 750kg (Kombination max. 3500 kg)
Klasse B96
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug
der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg
- Kombination max. 4250 Kg
- Anhänger max. 3500 Kg
Mindestalter: 18 (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)
Eingeschlossen: Klasse AM / L
Voraussetzung: Klasse B
Klasse B196
FAHRZEUGART
Führen eines Kraftrades der Klasse A1
Theorie:
mind. 4 klassenspezifische Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten
Praxis:
mind. 5 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten (Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Autobahn- und Überlandfahrten)
Mindestalter: 25
Vorraussetzung: mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland!
Klasse BE
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B
- Kombination max. 7t zulässige Gesamtmasse
- Anhänger max. 3500 Kg
Mindestalter: 18
Eingeschlossen: Klasse AM / L
Voraussetzung: Klasse B
Klasse A
FAHRZEUGART
- über 45 km/h
- über 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 KW
Mindestalter:
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
21 Jahre: Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW
24 Jahre: Krafträder bei Direkteinstieg
Eingeschlossen: Klassen AM / A1 / A2
Bemerkung:
bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse A2
FAHRZEUGART
- bis 35 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg)
Eingeschlossen: Klasse AM/A1
Bemerkung:
Bei zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 lediglich praktische Prüfung
Klasse A1
FAHRZEUGART
- bis 125 cm³
- bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/kg)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 KW
Eingeschlossen: Klasse AM
Klasse AM
FAHRZEUGART
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Klasse L
FAHRZEUGART
1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern