Klasse B

FAHRZEUGART

 
 
Kraftfahrzeuge (außer Klasse A1, A2, A)
 

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
 

  • bis 750 kg
  • über 750kg (Kombination max. 3500 kg)
 
Mindestalter: 18 (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)
 
Eingeschlossen: Klasse AM / L
 

Klasse B96

FAHRZEUGART

 
 

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug
der Klasse B mit Anhänger über 750 Kg

  • Kombination max. 4250 Kg
  • Anhänger max. 3500 Kg

Mindestalter: 18  (ab 17 bei Teilnahme an „Begleiteten Fahren“)

 

Eingeschlossen: Klasse AM / L
Voraussetzung: Klasse B

 

Klasse B196

FAHRZEUGART

 
 

Führen eines Kraftrades der Klasse A1

Theorie:
mind. 4 klassenspezifische Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten

Praxis:
mind. 5 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten (Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Autobahn- und Überlandfahrten)

Mindestalter: 25
Vorraussetzung: mind. 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B

Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland!

 

Klasse BE

FAHRZEUGART

 
 

Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B

  • Kombination max. 7t zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger max. 3500 Kg

Mindestalter: 18

 

Eingeschlossen: Klasse AM / L
Voraussetzung: Klasse B

 

Klasse A

FAHRZEUGART

 
 
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • über 45 km/h
  • über 50 cm³

2.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • über 15 KW
 
 

Mindestalter:
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
21 Jahre: Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW
24 Jahre: Krafträder bei Direkteinstieg

Eingeschlossen: Klassen AM / A1 / A2

Bemerkung:
bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung

 

Klasse A2

FAHRZEUGART

 
 
Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 35 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg)
 
Mindestalter: 18
Eingeschlossen: Klasse AM/A1

Bemerkung:
Bei zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 lediglich praktische Prüfung

 

Klasse A1

FAHRZEUGART

 
 
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
 

  • bis 125 cm³
  • bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/kg)
2.  Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symetrisch angeordnete Räder)
 

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • bis 15 KW
 
Mindestalter: 16
Eingeschlossen: Klasse AM
 

Klasse AM

FAHRZEUGART

 
 
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)

bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor)

2. Dreirädrige Kleinkrafträder und

3.  Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils

bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 KW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)

 
Mindestalter: 16
 

Klasse L

FAHRZEUGART

 
 

1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern (bis 25 km/h)

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern
 
Mindestalter: 16 Jahre
 
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