Wie viel kostet mein Führerschein?
+Dein Führerschein ist eine sehr individuelle Sache. Daher ist es sehr schwer da einen festen Preis zu nennen.
Hier findest du unsere PreislisteIst es erlaubt in den Fahrstunden eine/-n Freund/in oder meine Eltern mit zu nehmen?
+Gerne! – so siehst du gleich wie es sich anfühlt wenn der Prüfer auf dem Rücksitz mitfährt.
Darf ich mein Auto und meinen Fahrlehrer selbst aussuchen?
+In der Regel Ja! Wir bieten dir 4 erfahrene und sehr gut ausgebildete Fahrlehrer, sowie über 10 verschiedene Fahrzeuge.
Zu unseren Fahrzeugen Lern unser Team kennen
Wie kann ich „Punkte“ abbauen?
+Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
+Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Was passiert mit meiner Probezeit wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
+Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie lange dauert die Probezeit?
+Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
+Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
+In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
+Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
+Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt.
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
+Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Wo und wann kann ich den Erste-Hilfe-Kurs machen?
+In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe?
+Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen „Erste Hilfe Kurs“ mehr. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
+Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“ oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei biometrische Passfotos benötigt.
Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
+Nichts! Außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Hier findest du unsere FilialenWann kann ich die praktische Prüfung machen?
+Die praktische Prüfung darfst du 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalter ablegen.
Wann kann ich die theoretische Prüfung machen?
+Du darfst die theoretische Prüfung ein viertel Jahr vor dem Erreichen des Mindestalter ablegen.
Ab wann kann ich meinen Führerschein beantragen?
+Dein Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden. Nach Abgabe deiner benötigten Unterlagen dauert die Antragstellung ca. 3 Wochen. Für deinen Mofa-„Führerschein“ wird keine behördliche Antragstellung benötigt. Hier legt der Bewerber mit einer Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule eine theoretische Prüfung beim TÜV ab. Hierzu braucht man nur ein Passbild und einen gültigen Ausweis.
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
+Der Gesetztgeber schreibt eine Grundausbildung vor.
Diese richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten, eigenem Können und Fähigkeiten und manchmal auch nach deiner Tagesform.
Danach werden die besonderen Ausbildungsfahrten absolviert (à 45 Minuten):
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Bei Erweiterung von A1 -> A2 oder A2 -> A vor Ablauf von zwei Jahren:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Bei Erweiterung von B -> BE:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung